Abholung am folgenden Werktag ab 14 Uhr möglich. Beim 1. Kontakt zur Praxis im Quartal ist ein persönliches Erscheinen mit der gültiger Versichertenkarte zwingend notwendig. Bei Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung kann auch eine beauftragte Person (mit Versichertenkarte) das Rezept abholen.
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